Steuerberatung
Das deutsche Steurrecht ist an Komplexität kaum zu überbieten. Einzelne gute Vorsätze zur Vereinfachung sind wieder in den Schubladen verschwunden. Wir nehmen Sie an die Hand und führen sie durch den Paragraphendschungel. Vom einzelnen steuerlichen Rat und der Erstellung der Steuererklärungen bis hin zur dauerhaften steuerlichen Beratung von Privatpersonen, Einzelunternehmer, Personen- und Kapitalgesellschaften:
Wir fertigen die Steuererlärung und bieten Steuerberatung für:
- Privatpersonen und Arbeitnehmer mit inländischen und ausländischen Einkünften
- Steuer-Ausländer mit inländischen Einkünften (beschränkt Steuerpflichtige)
- Erben(gemeinschaften) und Beschenkte
- Einzelunternehmer, Selbständige und Existenzgründer
- Freiberufler und Partnerschaftsgesellschaften
- Personengesellschaften (GbR, OHG, KG, GmbH & Co.KG)
- Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH´s)
- gemeinnützige Vereine und Körperschaften
Weitere Dienstleistungen der Steuerberatung im einzelnen:
- Anfertigung der Anträge und Beratung bei der Gewährung einer
- Investitionszulage
- Arbeitnehmer-Sparzulage
- Überprüfung sämtlicher Steuerbescheide und Verwaltungsakte der Finanzbehörden und Bescheide der Berufsgenossenschaften, IHK’s und HWK’s für Firmen und Steuerzahler. Auf Wunsch kann Ihr Steuerberater als Empfangsbevollmächtigter Ihrer Firma gegenüber dem Finanzamt genannt werden, um keine Fristen zu versäumen.
- Teilnahme und Betreuung bei der Durchführung steuerlicher Außenprüfungen durch die Finanzbehörde sowie bei Prüfung der Krankenkassen und der Rentenversicherungsanstalten
- Vertretung durch die Steuerkanzlei in steuerlichen Angelegenheiten vor allen Finanzbehörden
- Einlegung von Einsprüchen gegen Verwaltungsakte bei Finanzbehörden.
- Steuerberatung bei der Wahl der Steuerklasse
- Steuerliche Optimierung bei Vermögensübertragungen
- Planung und Realisierung von Steuergestaltungskonzepten
- Berechnungsalternativen bei Gehaltsempfängern (Lohnsteuerberatung)
- Steuerhilfe für Rechnungswesen und Buchhaltung
- Steuerberatung bei der Wahl der Veranlagungsform bei Ehegatten
- Zukunftsorientierte Steuerplanung